Abfindung



Abfindung erzwingen und aushandeln

Kein Rechtsanspruch auf eine Abfindung

Grundsätzlich gibt es zweifellos keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung, da das Arbeitsrecht und die Arbeitsgerichte vorrangig den Anspruch auf Weiterbeschäftigung im Blick haben. Die Arbeitgeber versuchen dann, von den auf Weiterbeschäftigung klagenden Beschäftigten die Weiterbeschäftigungsansprüche "abzukaufen". Wegen drohender Kosten geschieht das idealerweise bereits während der Güteverhandlung, noch bevor das Arbeitsgericht ein Urteil gefällt hat.
 
Die Anschauungen zur Frage, ab welcher Höhe eine Abfindung angemessen sei, gehen weit auseinander. Generell recht verbreitet ist der Ansatz, dem Arbeitnehmer einen halben Monatslohn pro Beschäftigungsjahr zuzugestehen. Praktisch geben die Arbeitnehmer ihre Weiterbeschäftigungsansprüche mit dieser Faustformel aber zu günstig her. Gewöhnlich ist es für Arbeitnehmer sinnvoller, die Ansprüche durch eine exakte persönliche Untersuchung zu ermitteln, wobei der Wirksamkeitsgrad einer möglichen Kündigung maßgeblich ist.

Die Höhe der Abfindung

Letzten Endes wird die Abfindungshöhe nicht durch eine Formel bestimmt, sondern ist das Ergebnis aus den Verhandlungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Bei diesen ist die Arbeitgeberseite aus mehreren Gründen im Vorteil, weshalb die Arbeitnehmer gut daran tun, Hilfe von außen zu nutzen.
 
Ein aufs Arbeitsrecht spezialisierter Rechtsanwalt ist in der Lage, die mögliche Höhe der Abfindung recht genau abzuschätzen und verfügt dank seiner Fachkenntnisse und Berufserfahrungen über ein weitaus besseres Standing bei den Verhandlungen.
 
In speziellen Fällen kann aber doch ein rechtlicher Anspruch auf eine Abfindung vorliegen. Ein mit der Angelegenheit betrauter Anwalt zieht diese Möglichkeit selbstverständlich regelmäßig in Betracht Ferner ist ein gewohnheitsrechtlicher Anspruch denkbar, wenn zum Beispiel alle per Kündigung ausscheidenden Arbeitnehmer eine Abfindung erhalten.
 
Besonders dann, wenn Mitarbeiter einen besonderen Kündigungsschutz genießen, sehr lange oder an exponierter Stelle im Betrieb tätig waren, ist es möglich eine überdurchschnittliche Abfindung zu erlangen. Als Faustregel gilt: Je niedriger der Wirkungsgrad der Kündigung und je stärker der bestehende Kündigungsschutz, desto höher die Abfindung – erforderliches Verhandlungsgeschick vorausgesetzt.

Hilfe durch den Fachanwalt

Holen Sie sich professionelle Unterstützung bei Ihrer Abfindung

Wir von der Kanzlei Kronbichler in Aachen sind seit über 40 Jahren erfolgreich im Arbeitsrecht tätig. Wir vertreten gerichtlich und außergerichtlich ausschließlich Arbeitnehmer. Hier erhalten Sie einen Beratungstermin: 0241-98095365


Das könnte Sie auch interessieren:

Kanzlei Kronbichler, Ihre Fachanwälte für Arbeitsrecht

Unseren Mandanten helfen wir als lang erfahrene Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht bei arbeitsrechtlichen Problemen, sei es bei einer Kündigung, Abmahnung, einem schlechten Zeugnis, Fragen zum Arbeitsverhältnis, eines Teilzeitantrags, auch in der Elternzeit oder bei jedem anderen Problem im Arbeitsverhältnis.

Arbeitsrecht Hotline:
0241-98095365

Unser Partner im Arbeitsrecht

Unsere Standorte

Sie finden unsere Kanzlei für Arbeitsrecht auch an weiteren Standorten in ganz Deutschland. Hier erhalten Arbeitnehmer eine persönliche kompetente Beratung und Soforthilfe im Arbeitsrecht durch erfahrene Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht.