Anwälte für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt, Fachanwalt, Anwalt – Was sind die Unterschiede? 

Sofern Rechtssachen zu klären sind, kommen Anwälte ins Spiel. Das ist mal ein Patentanwalt, falls es um gewerblichen Rechtsschutz geht, ein Staatsanwalt, sofern es darum geht, den Rechtsgeber, also den Staat, zu vertreten oder auch ein Rechtsanwalt, für die Vertretung von juristischen und natürlichen Personen. Hinzukommend gibt es noch die Syndikusrechtsanwälte, die sich um die rechtlichen Angelegenheiten von Unternehmen und Verbänden kümmern.

Nur wenn ein Anwalt spezielle Erfahrungen und Kenntnisse in einem Rechtsgebiet erworben hat, ist er berechtigt sich als Fachanwalt zu bezeichnen. Der Erwerb einer Fachanwaltschaft ist hierzulande seit dem Jahr 2019 in 24 Rechtsgebieten machbar. Es ergibt sich aus der Fachanwaltsordnung, auf welche Weise aus einem Rechtsanwalt ein Fachanwalt, zum Beispiel für Arbeitsrecht, wird. Nicht ganz 28 Prozent der Rechtsanwälte sind Fachanwälte, etwas über zwanzig Prozent davon sind Fachanwälte für Arbeitsrecht.


Der Fachanwalt für Arbeitsrecht

Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht muss besondere Kenntnisse im Verfahrensrecht, dem Individualarbeitsrecht sowie dem kollektiven Arbeitsrecht belegen. Zum kollektiven Arbeitsrecht gehört in diesem Zusammenhang das Tarifvertragsrecht, das Arbeitskampf- und Mitbestimmungsrecht sowie das Personalvertretungs- und Betriebsverfassungsrecht.

Priorität hat aber das Individualarbeitsrecht, weil dort besonderes Wissen bezüglich den Grundzügen der betrieblichen Altersversorgung sowie des Arbeitsförderungs- und Sozialversicherungsrechts des Abschlusses von Ausbildungs- und Arbeitsverträgen, dem Schutz besonderer Personengruppen, wie Jugendlichen, Schwerbehinderten, Müttern und Schwangeren, und des Inhalts und der Beendigung von Arbeits- und Berufsausbildungsverhältnissen, erwartet werden.

Um den Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht zu kriegen, muss der Bewerber mindestens 100 von ihm bearbeitete Fälle belegen, hierzu muss die Hälfte gerichts- oder rechtsförmliche Verfahren und mindestens fünf dem kollektiven Arbeitsrecht zuordenbar sein.

Bevor es einem Juristen erlaubt ist, den Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht zu erwerben, muss er sich zunächst zu einem Rechtsanwalt, also zum Volljuristen, mit einer Befähigung zum Richteramt, ausbilden lassen.

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