Die Abfindung

Was ist eine Abfindung und wer erhält diese?

Eine Abfindung ist eine letzte Geldzahlung eines Arbeitgebers an den Arbeitnehmer aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, wobei auf diese Zahlung normalerweise kein Rechtsanspruch besteht. Das ist genau genommen dem Fakt geschuldet, dass das Kündigungsschutzgesetz darauf setzt, bestehende Arbeitsverhältnisse zu erhalten, anstatt deren Auflösung durch eine Abfindungszahlung zu fördern.

Abfindungsansprüche lassen sich in Deutschland immerhin, in gegen den Willen eines Arbeitgebers erzwingbare sowie solche, die nicht erzwingbar sind, unterscheiden. Keineswegs erzwingbar sind Abfindungen nach einem gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleich betreffend der Wirksamkeit einer Kündigung. Erzwingbar ist eine Abfindung laut eines Auflösungsurteils des Arbeitsgerichts allerdings, wenn ein Sozialplan, das Betriebsverfassungsgesetz oder der Tarifvertrag diese vorsieht.


Auf was ist bei einer Abfindung zu achten?

Einer der entscheidenden Aspekte bei der Ausarbeitung eines Abfindungsvergleichs ist die Berücksichtigung der Auswirkung auf das Arbeitslosengeld I. Leicht können mit einer unüberlegten Unterschrift unter einen Aufhebungsvertrag mit Abfindungsregelung Ansprüche verloren gehen.

Die Höhe der Abfindung ist nicht per Gesetz reguliert, sondern abhängig vom Verhandlungsgeschick der beiden Parteien. Gleichwohl sind die Arbeitnehmer meistens im Nachteil, da sie dem Gegenüber beim Verhandeln aus mehreren Gründen nicht ebenbürtig sind.

Die Arbeitgeber bemühen sich, aus einer Position der psychologischen, wirtschaftlichen und intellektuellen Stärke, die Abfindungshöhe zu drücken, zudem verfügen sie auch über mehr Erfahrungen. Auch deshalb stellt sich die Frage, ob es sich rechnet die vielen Nachteile durch die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts zu kompensieren.

Trotzdem existiert bei solchen Verhandlungen ein Prozessrisiko, doch wer, wenn nicht ein erfahrener Fachanwalt für Arbeitsrecht, kann einem Arbeitnehmer helfen, eine überdurchschnittliche Abfindung zu erhalten? Unsere Aachener Rechtsanwälte handeln wiederkehrend beachtlich hohe Abfindungen für unsere Klienten aus, deshalb empfehlen wir besten Gewissens, für Abfindungsverhandlungen unsere Hilfe zu erwägen.

Wir von der Aachener Kanzlei Kronbichler sind seit über 40 Jahren erfolgreich im Arbeitsrecht tätig und vertreten gerichtlich und außergerichtlich ausschließlich Arbeitnehmer. Hier erhalten Sie einen Beratungstermin: 0241 98095365


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