
Das Arbeitsrecht
Individuelles und kollektives Arbeitsrecht

Das individuelle Arbeitsrecht ordnet die Beziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, vornehmlich den zwischen ihnen geschlossenen Arbeitsvertrag und, wenn nötig, den Tarifvertrag, die Betriebsvereinbarung und die gesetzlichen Vorschriften.
Das Kollektivarbeitsrecht steuert die Rechte und Pflichten von arbeitsrechtlichen Koalitionen in Betrieben, weshalb es auch als Koalitionsrecht bezeichnet wird. Koalitionen sind auf der einen Seite die Arbeitgeber oder die sie vertretenden Verbände und auf der anderen Seite die Vertretungen der Arbeitnehmer, wie Gewerkschaften und Betriebsräte. Das Kollektivarbeitsrecht beschäftigt sich mit Rahmenbedingungen für das Betriebsverfassungsrecht, das Tarifrecht, sowie das Streik- und Aussperrungsrecht.
Themen des Arbeitsrechts

In Deutschland ist das Arbeitsrecht ein extrem unübersichtliches Rechtsgebiet, weil es trotz wiederholter Ansätze, nicht gelungen ist ein Arbeitsgesetzbuch zu schaffen. Aus diesem Grunde müssen sich Arbeitsrechtler mit mehr als fünfzig Rechtsquellen plagen.
Alle Rechtsquellen spiegeln sich in der Normenpyramide, welche mit dem über allem stehenden EU-Recht und seinen Richtlinien eingeleitet wird und über das deutsche Grundgesetz, bundesweite und länderspezifische Einzelgesetze und Bestimmungen, das Tarifvertragsrecht, Betriebsvereinbarungen, Einzelarbeitsverträgen bis hinunter zum Weisungsrecht der Arbeitgeber als unterste Ebene langt.
Hinzukommend müssen mit Arbeitsrecht befasste Rechtsanwälte das sogenannte Richterrecht beherzigen, welches sich aus der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ergibt und von nachgeordneten Gerichten, wie dem Arbeitsgericht Aachen übernommen werden kann.
Doch wann ist es unvermeidlich einen Fachanwalt für Arbeitsrecht einzubeziehen? Gewiss, wenn es um Bedeutendes geht, wie berufliche Aussichten, die Karriere, Geld oder auch nur den guten Ruf. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht ist betreffs der Rechtslage immerzu auf dem aktuellen Stand und weiß, ob für einen betroffenen Arbeitnehmer das Günstigkeitsprinzip anwendbar ist. Das ist essenziell, wenn zum Beispiel die Bestimmungen im Arbeitsvertrag von denen des Tarifvertrages zum Nachteil des Arbeitnehmers abweichen.
Wir von der Kanzlei Kronbichler sind seit über 40 Jahren erfolgreich im Arbeitsrecht tätig und vertreten gerichtlich und außergerichtlich Arbeitnehmer aus Aachen. Hier erhalten Sie einen Beratungstermin: 0241 98095365
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