Der Arbeitsvertrag

Die Vertragspartner des Arbeitsvertrages

Arbeitgeber sind eine Partei des Arbeitsvertrags, bei der es sich um juristische oder natürliche Personen handeln kann, die einen Arbeitnehmer gegen Arbeitsentgelt beschäftigt. Die Arbeitgeber sind in der Regel Selbständige, Unternehmer oder eine Personengesellschaft, aber auch eine Privatperson, die stundenweise eine Haushaltshilfe beschäftigt, ist Arbeitgeber. 

Der Arbeitnehmer ist die andere Arbeitsvertragspartei, denn ohne Arbeitnehmer gäbe es die Arbeitgeber gleichfalls nicht. Jedoch handelt es sich beim Arbeitnehmer immer um eine natürliche Person, welche ihre Leistungen weisungsgebunden gegen ein Arbeitsentgelt bereitstellt und eine Arbeitstätigkeit wahrnimmt. Insofern der Arbeitnehmer ein Jobangebot annimmt, kommt mit dem Arbeitgeber ein Arbeitsvertrag zustande, dessen Weisungsrecht die Arbeitszeit, die Inhalte und den Erbringungsort der Arbeit betrifft.


Form und Inhalt eines Arbeitsvertrages

Prinzipiell gilt für Arbeitsverträge Formfreiheit, was bedeutet, sie können schriftlich oder mündlich wirksam abgeschlossen werden. Zweifellos sind Arbeitgeber bei einem mündlichen Vertragsabschluss verpflichtet, dem Arbeitnehmer eine unterschriebene Niederschrift über den Vertragsbeginn sowie die wesentlichen Inhalte des Arbeitsvertrages spätestens einen Monat nach Beginn der Beschäftigung zu übergeben. 

Bis auf die Angaben zu den Vertragsparteien gehören der Beginn, die Dauer sowie eventuell das Arbeitsvertragsende hinein, daneben kommen Angaben zu Arbeitsleistung, Vergütung und Nebenpflichten hinzu – mit den Schlussbestimmungen endet der Arbeitsvertrag. 

Die Informationen zur Arbeitsleistung unterteilen sich in die Art der Tätigkeit, die Arbeitszeit und eventuelle Überstunden oder andere Mehrarbeit, Versetzungsmöglichkeiten sowie Angaben zum Erholungsurlaub, Feiertagen und Freistellungen. Zudem sollten die Nebenpflichten, wie Sorgfaltspflicht, Arbeitsschutz, Pünktlichkeit, Krankmeldung und Verschwiegenheit, erwähnt werden. 

Unter den Punkt Vergütung gehört neben dem Lohn und Gehalt auch, wie sich das Arbeitsentgelt aufschlüsselt, ob es sich um Zeit-, Akkordlohn oder ein Festgehalt handelt. Nie fehlen sollten die Angaben zu Aufwendungsersatz, Gratifikationen, Zulagen sowie vermögenswirksamen Leistungen. 

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