Die Kosten eines Anwalts für Arbeitsrecht

Wie setzen sich die Kosten zusammen?

Eine Vergütung der Leistungen eines Rechtsanwalts muss in Deutschland entsprechend des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes erfolgen, dabei bildet im Arbeitsrecht der Gegenstandswert oder, innerhalb eines gerichtlichen Verfahrens, der Streitwert, die Berechnungsgrundlage. Möchte ein Mandant des Rechtsanwalts in einem Verfahren zum Beispiel 8.000 Euro einklagen, beträgt der Gegenstandswert oder Streitwert ebenfalls 8.000 Euro. Abhängig davon mit welcher Aufgabe der Rechtsanwalt beauftragt wurde, kann dieser bestimmte RVG-Gebührensätze zugrunde legen.

Problematischer ist die Berechnung des Streitwertes, falls es in diesem Verfahren nicht um Geld geht, sondern die Sache einen anderen Gegenstand hat, darum sieht die Rechtsprechung für diese Fälle andere Berechnungsregeln vor. Insoweit es um die Berechtigung einer Abmahnung, die Durchsetzung einer Zeugniserteilung oder -änderung geht, beträgt der Streitwert ein Monatsgehalt, bei einem Rechtsstreit um die Wirkung einer Abmahnung oder Kündigung dagegen, drei Monatsgehälter.


Was kosten nun Anwalt für Arbeitsrecht und Gerichtsprozess?

Es kommt daher darauf an, welche Tätigkeiten aus dem Auftrag des Mandanten hervorgehen. Bei einer Zahlungsklage mit einem Streitwert von 11.250,00 Euro beträgt die Verfahrensgebühr 1,3x 666,00 Euro, abzüglich der Anrechnung von 50 Prozent also 432,90 Euro, dazu kommt die Terminsgebühr mit 1,2x 666,00 Euro, also 799,20 Euro. Einschließlich der üblichen Post- und Telefonkosten von 20 Euro und der Mehrwertsteuer ergibt sich daraus die Summe eigener Anwaltskosten von 1.490,00 Euro.

Diese Kosten ergeben sich nur, wenn das Verfahren mit einem Urteil beendet wurde, doch kommt es stattdessen zu einer Einigung ohne Urteil, muss eine Einigungsgebühr von 1,0x 666,00 Euro hinzugerechnet werden und es resultiert daraus ein Gesamtbetrag von 2.282,54 Euro. Jedoch auch bei einer Beendigung mit Urteil summieren sich die Kosten bei einer Niederlage um die Anwaltskosten des Gegners und die Gerichtskosten bei diesem Beispiel auf 4.380,15 Euro, beziehungsweise bei einer Einigung auf 5.375,23 Euro.

Je höher der Streitwert, desto höher ist die Gebühr und weil mit Höhe des Streitwerts auch die Verantwortung sowie das Haftungsrisikos ansteigt, erhöhen sich auch die Gebühren, aber degressiv und nicht linear.

Es ist nicht zu übersehen, ein Gerichtsverfahren kann ohne Zweifel teuer werden, dabei sind hier die eventuell zusätzlich anfallenden Kosten für Sachverständige und Zeugen unberücksichtigt geblieben. Durch unsere Anwälte in Aachen werden Sie im Vorfeld gründlich über die möglichen Kosten aufgeklärt und beraten.

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