Die ordentliche Kündigung

Wie wird ein Arbeitsverhältnis ordentlich gekündigt?

Zumeist können unbefristete Arbeitsverhältnisse bloß unter Einhaltung der gesetzlichen Formanforderungen und der Kündigungsfrist sowie unter Beachtung des Kündigungsschutzgesetzes beendet werden. Diese Prinzipien gelten für den kündigenden Arbeitgeber ebenso, wie für die Arbeitnehmer, die ein bestehendes Arbeitsverhältnis nicht weiter fortsetzen möchten. Eine ordentliche Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung zur Beendigung des Vertragsverhältnisses.

Kündigungsfristen werden mittels arbeits- oder tarifvertraglicher Vereinbarungen getroffen, wenn es diese jedoch nicht gibt, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Für Betriebe mit über zehn Mitarbeitern gilt das Kündigungsschutzgesetz für jeden, der dort mehr als sechs Monate gearbeitet hat und sorgt dafür, dass Arbeitgeber gute Gründe für die ordentliche Kündigung vortragen müssen.


Personenbedingte, betriebsbedingte oder verhaltensbedingte Kündigung

Bei der personenbezogenen Kündigung geht es um die Person des Mitarbeiters, nachdem dieser seine arbeitsvertraglichen Pflichten nicht mehr erbringen kann, obwohl er es will. Sowas kann entweder durch eine Krankheit oder eine Änderung des Status bedingt sein.

Betriebsbedingte Kündigungen erfolgen, wenn der Arbeitsplatz eines Arbeitnehmers im Betrieb entfällt und es für diesen keine anderen Beschäftigungsmöglichkeiten gibt. In einem solchen Fall möchte der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zwar gerne weiter beschäftigen, kann es jedoch nicht.

Die verhaltensbedingte Kündigung kommt dann zum Einsatz, wenn ein Mitarbeiter den Betriebsfrieden erheblich stört oder das Vertrauensverhältnis zerrüttet ist. Das ist meistens der Fall, wenn ein Arbeitnehmer Kollegen oder Vorgesetzte tätlich angegriffen oder etwas gestohlen hat.

All diese Kündigungen müssen genau begründet werden und je schlechter die Begründung ist, umso geringer ist deren Wirkungsgrad. Auf den Wirkungsgrad kommt es nämlich an, sofern sich ein Gekündigter mit einer Kündigungsschutzklage, zum Beispiel auf dem Arbeitsgericht Aachen wehrt, denn ist diese Klage erfolgreich, muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer weiterbeschäftigen. Von dieser Pflicht versucht er sich häufig durch die Zahlung einer angemessen hohen Abfindung zu befreien.

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