Mobbing
Mobbing am Arbeitsplatz
Was ist Mobbing?
Das fortgesetzte und systematische Diskriminieren, Ausgrenzen und Herabsetzen von Personen über eine längere Dauer nennt man Mobbing, allerdings handelt es sich dabei nicht um einen rechtlichen Begriff. Unter der Vokabel Mobbing fasst man ganz unterschiedliche Handlungen zusammen, welche aber nur teilweise strafbewehrt sind. Mobbing ist ein vielschichtige Handlungskette, die allein in Deutschland näherungsweise anderthalb Millionen Arbeitnehmer am Arbeitsplatz betrifft.
Mobbing am Arbeitsplatz wird zumeist durch unzureichende Arbeitsorganisation verursacht, denn die Mitarbeiter eines Betriebes bilden eine Art Zwangsgemeinschaft, welche unter negativen Umständen Rivalitäten und Bosheiten begünstigt. Gelingt es den Verantwortlichen des Unternehmens nicht, das Betriebsklima zu verändern, bildet sich ein idealer Nährboden für Mobbing und dann suchen Personen mit geringem Selbstwertgefühl in dieser Situation nach Opfern, um ihres zu stärken.
Auf Mobbing richtig reagieren
Mobbing ist eine unerwünschte Struktur mit zahllosen möglichen Beteiligten, die es zu verstehen gilt. Einige Mitarbeiter schauen einfach nicht hin, weil sie sich sorgen sonst auch zum Opfer zu werden, während andere genüsslich zugucken und hinzu kommen die Mitläufer, welche den Täter bei seinen Mobbinghandlungen unterstützen.
Falls ein Arbeitnehmer das Gefühl hat gemobbt zu werden, sollte er sich wehren, indem er zuerst unmittelbare Vorgesetzte oder den Betriebsrat einschaltet. Insofern das nichts nutzt, muss das Mobbing für weitergehende Ansprüche nachgewiesen werden, wofür sich das Anlegen eines Mobbing-Tagebuchs bewährt hat.
In dem Tagebuch soll der Gemobbte einzelne Mobbinghandlungen für einige Wochen gezielt sammeln, das bedeutet, exakt eintragen, was, wann, durch wen geschah, was dadurch ausgelöst wurde und welche Zeugen es gibt. Eigene Wertungen, bloße Vermutungen, Beschimpfungen und Verallgemeinerungen sollten unterdessen vermieden werden.
Gehen mit den Mobbinghandlungen Tätlichkeiten Beleidigungen, sexuelle Nötigung oder auch üble Nachrede einher, kann eine Strafanzeige erstattet werden. Bei allen Mobbinghandlungen ist der Arbeitgeber in der Pflicht, denn er muss das Mobbing unterbinden, auch indem er die Täter abmahnt, versetzt oder entlässt.
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