Anwaltskosten nach einer Kündigung

Kostenlose Soforthilfe mit Ersteinschätzung

Bevor für eine anwaltliche Beratung oder Vertretung Kosten auflaufen, bieten wir Ihnen, im Rahmen unserer Soforthilfe, eine kostenlosen Ersteinschätzung an. Dazu genügt ein Anruf unserer Nummer 0241-98095365. Da erwartet Sie ein aufs Arbeitsrecht fokussierter Anwalt, diesem können Sie Ihr Problem beschreiben und bekommen anschließend eine Bewertung Ihrer arbeitsrechtlichen Situation.

Diese Informationen sowie die hiermit verknüpften Chancen befähigt Sie, selbst einzuschätzen, inwieweit sich in der Sache eine tiefgründigere rechtliche Beratung und juristische Vertretung rentiert. Hiernach können Sie in Ruhe entscheiden, weil erst die nachfolgende Beratung oder Vertretung mit Kosten verbunden ist.


Kosten eines Anwalts laut Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) resultieren die Kosten für die Beratung bei einem Anwalt. In unserer Aachener Kanzlei kostet ein Beratungsgespräch (inkl. MwSt.) 226,10 Euro. In diesem Beratungsgespräch wird geprüft, ob für Sie eine anwaltliche Vertretung durch uns in Frage kommt. Nebenbei sei erwähnt, das Beratungsgespräch ist für die Mitglieder der ArbeitnehmerHilfe ORT kostenlos. Hier können Sie dem Verein beitreten.

Juristische Vertretung nach einer Kündigung heißt meistens, das Führen einer Kündigungsschutzklage auf dem Arbeitsgericht Aachen. Genau wie die dafür anfallenden Anwaltskosten, leiten sich auch die Gerichtskosten aus dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) ab. Der letzten Endes bestimmende Kostenfaktor ist der Streitwert, der bei einer Kündigungsschutzklage drei Bruttogehälter beträgt.

Beträgt das Bruttogehalt von drei Monaten zusammengerechnet 12.500,00 Euro müssen Sie mit Anwaltskosten von 2005,15 Euro rechnen, sofern das Kündigungsschutzverfahren mit einem Urteil beendet wird, doch kommt es stattdessen zu einer Einigung, stellt der Anwalt weitere 792,54 Euro, Einigungsgebühr in Rechnung.

Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich bei einer Niederlage vor dem Arbeitsgericht die Kosten um die Gerichts- und Anwaltskosten des Prozessgegners erhöhen, so betragen diese bei 12.500,00 Euro Streitwert, 4.010,30 Euro nach einem Urteil und 5.595,38 Euro nach einer Einigung.

Wir von der Aachener Kanzlei Kronbichler sind seit über 40 Jahren erfolgreich im Arbeitsrecht tätig und vertreten gerichtlich und außergerichtlich ausschließlich Arbeitnehmer. Hier erhalten Sie einen Beratungstermin: 0241 98095365


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