Aufhebungsvertrag
1. Wissenswertes zum Aufhebungsvertrag
2. Vorteile und Tücken eines Aufhebungsvertrages
3. Hilfe durch den Fachanwalt
Wissenswertes zum Aufhebungsvertrag
Was ist ein Aufhebungsvertrag?
Zuzüglich zahlreicher anderer Optionen für das Beenden eines Arbeitsvertrages gibt es den Aufhebungsvertrag und der ist die einzige Maßnahme ein unbefristetes Arbeitsverhältnis einvernehmlich zu lösen. Nach Dafürhalten der Agentur für Arbeit ist gerade diese Einvernehmlichkeit das Problem, da der Arbeitnehmer deswegen seine Arbeitslosigkeit selbst verschuldet, erhält er dafür eine Sperrfrist beim Arbeitslosengeld.
Aufhebungsverträge machen also nur dann einen Sinn, falls unverzüglich eine neue Stelle angetreten wird und dadurch der Anspruch auf Arbeitslosengeld ohnehin entfällt oder der Aufhebungsvertrag so gestaltet wird, dass er keine Sperre des Arbeitslosengeldes bewirkt. Das ist ausschließlich dann der Fall, wenn der Aufhebungsvertrag die Kündigungsfrist einhält und der Arbeitgeber zuvor eine betriebs- oder personenbedingte Kündigung mit Bestimmtheit in Aussicht stellt.
Vorteile und Tücken eines Aufhebungsvertrages
Die Werte eines Aufhebungsvertrages liegen ohne Zweifel größtenteils auf der Seite des Arbeitgebers. Er entgeht mit diesem Aufhebungsvertrag, den mit einer betriebsbedingten Kündigung verbundenen juristischen Unwägbarkeiten und nicht zuletzt den damit ganz gewiss auflaufenden Kosten.
Fast gleich liegt der Fall, wenn der Mitarbeiter aufgrund einer Verfehlung, Anlass zu einer ordentlichen oder gar außerordentlichen Kündigung gegeben hat, denn dann ist der Aufhebungsvertrag eine diskrete Lösung. Kann es doch ganz im Interesse eines Arbeitnehmers liegen, die Bewertung seiner Verfehlung durch ein Arbeitsgericht zu verhindern.
Da aber im Normalfall die Vorteile eines Aufhebungsvertrages nahezu immer beim Arbeitgeber liegen, hat der Arbeitnehmer anfänglich wenig Grund, sich auf diesen einzulassen. Aufgrund dessen werden Aufhebungsverträge oft mit einem Abfindungsangebot und dem Vorschlag ein überdurchschnittlich gutes Arbeitszeugnis anzufertigen verbunden.
Indes sollten Arbeitnehmer sich grundsätzlich Bedenkzeit erbitten und einen Aufhebungsvertrag keineswegs ungeprüft unterschreiben. Da sobald der Aufhebungsvertrag unterschrieben ist, gibt es kaum noch Wege diesen anzufechten oder zu widerrufen, sonach ist es grundsätzlich ratsam vor der Unterzeichnung die Einschätzung eines Fachanwalts für Arbeitsrecht zu beanspruchen.
Hilfe durch den Fachanwalt
Holen Sie sich professionelle Unterstützung bei Ihrem Aufhebungsvertrag
Wir von der Aachener Kanzlei Kronbichler sind seit über 40 Jahren erfolgreich im Arbeitsrecht tätig und vertreten gerichtlich und außergerichtlich ausschließlich Arbeitnehmer. Hier erhalten Sie einen Beratungstermin: 0241 98095365
Das könnte Sie auch interessieren:
Kanzlei Kronbichler, Ihre Fachanwälte für Arbeitsrecht
Unseren Mandanten helfen wir als lang erfahrene Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht bei arbeitsrechtlichen Problemen, sei es bei einer Kündigung, Abmahnung, einem schlechten Zeugnis, Fragen zum Arbeitsverhältnis, eines Teilzeitantrags, auch in der Elternzeit oder bei jedem anderen Problem im Arbeitsverhältnis.
Arbeitsrecht Hotline:
0241-98095365
Unser Partner im Arbeitsrecht
Weitere Informationen
Fristlose Kündigung
Ordentliche Kündigung
Abmahnung
Urlaub
Abfindung
Arbeitslosengeld
Unsere Standorte
Sie finden unsere Kanzlei für Arbeitsrecht auch an weiteren Standorten in ganz Deutschland. Hier erhalten Arbeitnehmer eine persönliche kompetente Beratung und Soforthilfe im Arbeitsrecht durch erfahrene Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht.
Standorte anzeigen
- Aachen
- Augsburg
- Berlin
- Braunschweig
- Bremen
- Bochum
- Bonn
- Chemnitz
- Darmstadt
- Dresden
- Dortmund
- Düsseldorf
- Duisburg
- Essen
- Erlangen
- Erfurt
- Frankfurt
- Freiburg
- Gießen
- Halle
- Hamburg
- Hannover
- Heidelberg
- Karlsruhe
- Kiel
- Koblenz
- Köln
- Ludwigshafen
- Leipzig
- Mainz
- Mannheim
- Mönchengladbach
- München
- Nürnberg
- Offenbach
- Oldenburg
- Potsdam
- Regensburg
- Stuttgart
- Wiesbaden
- Würzburg
- Wuppertal